Am heutigen Mittwoch, den 24. November ist eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten, welche die Einführung der 2G-Regel im Sport (auf und in Sportstätten als auch außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum) beinhaltet.
Die Teilnahme am gemeinsamen Sport und der Besuch von Sportveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Die 2G-Regel greift bereits ab einem Alter von 16 Jahren. Weiterlesen »