Am Donnerstag, den 13.01.2022 tritt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft.
Im Folgenden das Wichtigste in kurzer Form:
Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche
- Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, ein Altersnachweis ist ggfls. erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
- Bis einschließlich 15 Jahren: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Ein Altersnachweis ist erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
- Ab dem 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Um am Sport im Freien teilzunehmen (siehe unten) benötigen sie nun den Nachweis einer Immunisierung (geimpft, genesen). Beim Sport drinnen ist zusätzlich ein aktueller Testnachweis notwendig (siehe unten). Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, ein Schülerausweis ist erforderlich.