Seit dem 28. Dezember gilt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Sport im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen (auf Sportstätten und im öffentlichen Raum) gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.
Sport in Innenräumen: 2G+
Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt nach wie vor, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.
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