Du weißt noch nicht, was du nach der Schule machen möchtest? Du wartest auf einen freien Studienplatz? In Kooperation mit der Sportjugend NRW bieten wir dir die Möglichkeit einen Freiwilligendienst (FSJ im Sport) in unserem Verein durchzuführen. So kannst du dich weiterbilden, orientieren und nebenbei durch dein Engagement einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Weiterlesen »
Seit dem 28. Dezember gilt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Sport im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen (auf Sportstätten und im öffentlichen Raum) gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.
Sport in Innenräumen: 2G+
Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt nach wie vor, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.
Ausnahmen Weiterlesen »
Unsere Geschäftsstelle bleibt in der Zeit vom 23.12.2021 bis einschließlich zum 03.01.2022 geschlossen. Ab Dienstag, den 04.01.2022 stehen wir Ihnen zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neues Jahr!
Ihr Team der TSV-Geschäftsstelle
Auch in diesem Jahr erscheint unser Heft TSV-Aktuell wieder pünktlich zum Weihnachtsfest. Im Mittelpunkt des Heftes stehen die Berichte aus unseren Abteilungen und unser Sportangebot für das erste Halbjahr 2022.
Alle TSV-Mitglieder finden das Heft in den nächsten Tagen in ihrem Postkasten. Für alle Interessenten ist es natürlich auch in unserer Geschäftsstelle erhältlich. Wer nicht warten möchte, kann hier schon mal ein bisschen im Heft stöbern. Wir wünschen viel Spaß dabei! Weiterlesen »
Aufgrund der drastisch gestiegenen Infektionszahlen und der damit verbundenen Belegung der Intensivstationen hat der Vorstand entschieden, den Neujahrsempfang 2022 abzusagen. Nach dem Ausfall zu Beginn dieses Jahres fällt unser Neujahrsempfang damit zum zweiten Mal in Folge der Corona-Pandemie zum Opfer. Dieses bedauern wir sehr.
Die Veranstaltung lebt vom generationsübergreifenden Miteinander und unbeschwerten Zusammensein. Eben das sehen wir in der aktuellen Situation als sehr problematisch an.
Die Ehrung langjähriger Vereinsmitglieder sowie die Auszeichnung der Sportlerinnen und Sportler für besondere sportliche Leistungen und der Ehrenamtlich Engagierten, die sich durch ihren Einsatz im besonderen Maße hervorgetan haben, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt und in einem würdigen Rahmen nachholen.
Der Vorstand des TSV 1887 Schloß Neuhaus e.V.
Am heutigen Mittwoch, den 24. November ist eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten, welche die Einführung der 2G-Regel im Sport (auf und in Sportstätten als auch außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum) beinhaltet.
Die Teilnahme am gemeinsamen Sport und der Besuch von Sportveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Die 2G-Regel greift bereits ab einem Alter von 16 Jahren. Weiterlesen »
Die Landesregierung hat kurzfristig eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die bereits ab heute in Kraft tritt.
Die für uns relevante Änderung betrifft die Dauer der Gültigkeit von negativen Testergebnissen (3G-Regel):
Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis, dass wir diese Regelung ebenso kurzfristig umsetzen.
Sehr geehrte Mitglieder,
unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung findet statt am Montag, den 27. September 2021 um 19:30 Uhr in der Andreas-Winter-Sporthalle.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen: Weiterlesen »
Der Stadtsportverband Paderborn ruft in Kooperation mit dem Kreis Paderborn, dem Paderborner Sportservice, der Forum Paderborner Spitzensport gGmbH und der Ahorn Sportpark gGmbH zur Beteiligung an einer Impfaktion für Sportvereine auf.
Am 10.09.2021 können sich alle Vereinsmitglieder sowie deren Familien, Freunde und Bekannte in der Zeit von 14 bis 19 Uhr im Foyer des Sportzentrum Maspernplatz in Paderborn impfen lassen. Selbstverständlich sind auch alle anderen Impfwilligen herzlich willkommen. Möglich sind sowohl Erstimpfungen als auch Zweitimpfungen. Eine vorherige Terminvergabe ist nicht erforderlich. Weiterlesen »
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Sportlerinnen und Sportler,
wie ihr aus den Medien sicherlich erfahren habt, gilt in NRW ab Freitag, den 20.08.2021 eine neue Coronaschutzverordnung.
Mit dem 7-Tage-Inzidenz-Wert von 35 gibt es nur noch einen 7-Tage-Inzidenz-Wert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die bisherigen Inzidenzstufen entfallen.
Da der Wert von 35 landesweit erreicht ist, greift die 3G-Regel ab Freitag, den 20.08.2021 einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen. Am Sport in Innenräumen dürfen nur Geimpfte, Genesene und Getestete teilnehmen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Corona-Tests getesteten Personen gleichgestellt. Dies gilt für alle Personen: Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Zuschauer etc.