Gegen sexualisierte & interpersonelle Gewalt im Sport

Das Thema Gewalt ist ein gesellschaftliches Querschnittsproblem, dem sich auch der organisierte Sport als wichtiger Teil der Gesellschaft stellen muss und auch stellt.

Es ist unser Schutzauftrag, für alle Menschen, die in unserem Verein Sport treiben oder sich engagieren, eine gewaltfreie Atmosphäre zu schaffen. Als Verein mit einem hohen Anteil an minderjährigen Mitgliedern sind wir uns vor allem der besonderen Verantwortung im Umgang mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst.

Auf Initiative des Vorstandes und nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung haben wir uns dem Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport des Landessportbundes NRW e.V. und der Staatskanzlei NRW angeschlossen. Das Qualitätsbündnis möchte sexualisierte und interpersonelle Gewalt im Sport wirksam vorbeugen und diese bekämpfen. Auf der Basis von maßgeschneiderten Qualitätsstandards haben wir einen Handlungsleitfaden mit konkreten präventiven und intervenierenden Maßnahmen entwickelt und innerhalb unserer Vereinsstruktur installiert.

Vertrauenspersonen

In unserem Verein gibt es mehrere Vertrauenspersonen, die als Ansprechpartner*innen bei Fragen, Verdachtsfällen oder konkreten Vorfällen zur Verfügung stehen.

Annabelle Gödde

E-Mail

Nils Lebock

E-Mail

Julia Kleinekemper

E-Mail

Handlungsleitfaden zum Schutz vor sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport

1. Präambel

Unsere Verantwortung

„Sexuelle Belästigungen, Machtmissbrauch, verbale und körperliche Übergriffe gehören zu den Schattenseiten unserer Gesellschaft. Sie können überall dort vorkommen, wo Menschen gemeinsam agieren, sich aufeinander einlassen und besonders dort, wo sie voneinander abhängig sind, also in Familien, Nachbarschaften, Schulen, Freizeiteinrichtungen, kirchlichen Gemeinschaften und auch im Sport.“

(Konzept zum „Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport im Land Nordrhein-Westfalen“)

Es ist unser Schutzauftrag, für alle Personen, die in unserem Verein Sport treiben oder sich engagieren, eine gewaltfreie Atmosphäre zu schaffen. Als Verein mit einem hohen Anteil an minderjährigen Mitgliedern sind wir uns vor allem der besonderen Verantwortung im Umgang mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst. Aus diesem Grund erklärt der Vorstand das Thema Prävention und Intervention interpersoneller und sexueller Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“.

In diesem Handlungsleitfaden werden konkrete präventive und intervenierende Maßnahmen beschrieben, die auf Basis einer Risikoanalyse der Vereinsstruktur entwickelt worden sind. Sie haben einen verpflichtenden Charakter und sind von allen Vorstandsmitgliedern, Übungsleiter*innen und sonstigen ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen sowie Honorarkräften im TSV 1887 Schloss Neuhaus umzusetzen. Die Maßnahmen dienen als Bausteine zur Sicherung des Schutzes für alle Beteiligten.

Das Präventions- und Interventionskonzept wird regelmäßig überprüft und angepasst.

2. Definitionen von Gewalt

Gewalt bedeutet den zielgerichteten Einsatz von psychischen und physischen Mitteln, um einer anderen Person gegen ihren Willen Schaden zuzufügen und/oder sie dem eigenen Willen zu unterwerfen.

Für dieses Schutzkonzept wird zwischen einer einmaligen Grenzverletzung, dem absichtlichen Überschreiten von Grenzen (Übergriffe) und dem Straftatbestand unterschieden.

Eine Grenzverletzung hängt mit dem subjektiven Empfinden von Grenzen zusammen. Sie geschieht zufällig und ist nicht zielgerichtet.

Übergriffe sind nicht zufällig und geschehen nicht aus Versehen. Oft ist das aktive Überschreiten von Grenzen eine Strategie von Täter*innen.

Ein Straftatbestand liegt dann vor, wenn strafrechtliche Gewaltformen vorliegen (sexuelle Berührungen, Anwendung von Gewalt in Form von Schlägen etc.).

Folgende vier Formen von Gewalt werden näher betrachtet:

  • Physische Gewalt: Jede Form der körperlichen Aggression
  • Psychische Gewalt: Jegliches Verhalten, dass dazu verwendet wird, um jemanden zu
    erniedrigen, zu bedrohen oder lächerlich zu machen
  • Sexualisierte Gewalt: Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel
    der Sexualität
  • Vernachlässigung: Nicht-Beachtung grundlegender Bedürfnisse von Sportler*innen in Bezug auf
    Gesundheit, Bildung, emotionale Entwicklung, Ernährung, Unterkunft und Sicherheit

(Vgl. LSB NRW: Workbook Gemeinsam sicher im Sport, S. 22f.)

a. Physische Gewalt

Was ist physische Gewalt?

Physische Gewalt meint die körperliche Gewalt. Darunter werden alle Taten verstanden, welche körperlich verletzen.

Was fällt konkret darunter?

Physische Gewalt im Sport ist meist situativ. Sport fordert und fördert den Wettbewerb und damit einhergehend Rivalität. Hinzu können hohe emotionale Belastungen kommen. Aggression im Sport ist nach wie vor kulturell akzeptiert.

Physische Gewalt im Sport kann sein:

  • Trainingspraktiken, bei denen körperliche Schäden bewusst in Kauf genommen werden
  • Einschüchterungen oder Bedrohungen gegenüber Sportler*innen, Schiedsrichter*innen oder
    Zuschauer*innen
  • Vorsätzliche Verletzungen anderer Personen sowie aggressive Handlungen gegenüber anderen
    Beteiligten

b. Psychische Gewalt

Was ist psychische Gewalt?

Psychische oder seelische Gewalt zielt darauf ab Betroffene klein zu machen, sie zu demütigen oder zu verängstigen. Es geht darum Kontrolle über einen Menschen zu gewinnen. Seelische Gewalt ist häufig nicht sichtbar und geschieht systematisch.

Was fällt konkret darunter?

Dazu gehören Drohungen, Beleidigungen/Erniedrigung, einschüchterndes und/oder kontrollierendes Verhalten und Mobbing.

Psychische Gewalt im Sport kann sein:

  • Bloßstellen vor einer Gruppe
  • Absichtliches Ausgrenzen aus einer Gruppe
  • Übermäßige Leistungsanforderungen und unrealistische Ziele

c. Sexualisierte Gewalt

Was ist sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt bedeutet, dass eine Person zu sexuellen Handlungen gedrängt oder gezwungen wird. Das kann an einer abhängigen Person geschehen oder auch vor ihr. Die betroffene Person möchte diese Handlung entweder nicht, oder sie kann aufgrund ihres emotionalen, geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht verstehen, worum es geht. Deshalb kann sie auch nicht bewusst und freiwillig zustimmen. Dabei nutzt die ausübende Person die ungleichen Machtverhältnisse zwischen sich und der abhängigen Person aus, um sie zur Kooperation zu überreden und zu zwingen und um ihre eigenen Bedürfnisse auf Kosten der anderen Person zu befriedigen.

(Vgl. LSB NRW: Handlungsleitfaden für Verein, S. 6f.)

Was fällt konkret darunter?

In den meisten Fällen von sexualisierter Gewalt steht nicht die sexuelle Befriedigung im Vordergrund. Es geht um den Missbrauch von Macht durch sexuelle Handlungen. Bei sexualisierter Gewalt benutzt die „machtvolle Person“ die Überlegenheit, um „Machtlosen“ Gewalt anzutun.

Sexualisierte Gewalt im Sport kann sein:

  • Übergriffe bei der Hilfestellung (Berührung des Intimbereiches) und ungewolltes Berühren
  • Sexuelles Belästigen und Bedrängen
  • Anzügliche Bemerkungen über die Figur, sexistische Witze und Sprüche
  • Hochladen oder Streamen von Fotos und Videos in Sozialen Netzwerken oder Messengern
  • Übergriffe exhibitionistischer Art in der „Umziehsituation“ oder beim gemeinsamen Duschen
  • Verletzungen der Intimsphäre durch Eindringen in Umkleiden und Duschen
  • Drängen oder Zwingen zum Anschauen oder Mitwirken in pornografischen Handlungen
  • Sexuelle Handlungen und Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung

d. Vernachlässigung

Was ist Vernachlässigung?

Vernachlässigung ist die wiederholte oder andauernde Unterlassung fürsorglichen Handelns durch sorgeverantwortliche Personen (Eltern, sorgeberechtige Personen oder Betreuungspersonen), das zur Sicherung der seelischen und körperlichen Bedürfnisse des Kindes bzw. Jugendlichen notwendig wäre.

(von Hofacker: Ärztliche Diagnosen und Befunde, abgerufen am 24.11.2025)

Was fällt konkret darunter?

Bei der Vernachlässigung sind in erster Linie Kinder und Jugendliche betroffen.

Vernachlässigung im Sport kann sein:

  • Unterlassene Erste Hilfe Maßnahmen
  • Unzureichend Hilfestellung – in Kauf nehmen von erhöhtem Verletzungsrisiko
  • Ignorieren von Bedürfnissen (keine Pausen zulassen)

3. Bestandsaufnahme

Risikoanalyse der Vereinsstruktur

Als Grundlage für die Entwicklung dieses Schutzkonzeptes hat der Verein im Zeitraum vom 11. Juni bis 07. November 2022 eine Risikoanalyse durchgeführt. Die Risikoanalyse ist ein Instrument, um sich über Gefahrenpotentiale und Gelegenheitsstrukturen in der eigenen Sportorganisation bewusst zu werden.

Folgende Organisationsbereiche wurden gebildet:

  • Vereinsführung/Vereinsvorstand
  • Vereinsjugend und J-Team
  • Freiwilliges Soziales Jahr
  • Geschäftsstelle
  • Abteilungen

Im Fokus standen vor allem die Organisationsbereiche mit Kindern und Jugendlichen, sowie die mit Sportausübung. Es wurden Sportarten zusammenbetrachtet, die ähnliche Charakteristika aufweisen (Machtverhältnisse, Körperkontakt, Hilfestellungen, Sportkleidung etc.).

Folgenden Risikofelder wurden in den Organisationsbereichen analysiert:

  • Personalauswahl
  • Personalentwicklung
  • Organisation, Struktur
  • Zielgruppe
  • Eltern, sorgeberechtigte Personen (soziales Umfeld)
  • Kommunikation und Umgang mit Sportler*innen
  • Soziales Klima und Miteinander (Kulturaspekte)
  • Soziale Medien
  • Räumlichkeiten, Gelände, Weg & Fahrten

Die Ergebnisse der Risikoanalyse gaben uns Aufschluss über bestehende Risiken, die Machtmissbrauch und Gewalt ermöglichen/begünstigen können, und bildeten damit die Grundlage für die Entwicklung von passgenauen Präventionsmaßnahmen und die Vornahme von strukturellen Veränderungen.

Alle drei Jahre und anlassbezogen folgt eine neue Bewertung der Präventionsmaßnahmen statt.

2025 wurden die Bereiche interpersonelle Gewalt und Rehabilitation Teile des Schutzkonzeptes. Eine Neubewertung des Konzeptes erfolgte. Turnusmäßig ist daher eine Neubewertung im Sportjahr 2028/2029 vorgesehen.

4. Strategien von Täter*innen und Anzeichen bei Betroffenen

Auf Grundlage der Risikoanalyse wurden gezielte Präventionsmaßnahmen entwickelt. Um deren wirksame Umsetzung im sportlichen Alltag zu gewährleisten, erfolgte eine detaillierte Betrachtung des Sportvereins als potenzielles Tatumfeld sowie typischer Handlungsstrategien von Täter*innen. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Prävention sexualisierter Gewalt.

a. Potenzielles Tatumfeld

Warum ist der Sport für Täter*innen interessant?

Die Formen sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport unterscheiden sich nicht grundlegend von denen in anderen Bereichen der Gesellschaft. Es gibt allerdings Faktoren, die Gewalt im Sport begünstigen: intensiver Wettbewerb, hohe Rivalität, Leistungsdruck, enge Bindung und Abhängigkeit zwischen Übungsleiter*innen und Sportler*innen und kulturelle Akzeptanz von Aggression.

Insbesondere sexualisierte Gewalt kann ein Problem im Sport sein. Potenziellen Täter*innen werden im
Sport Möglichkeiten der Annäherung und des „Austestens“ eröffnen. Faktoren hierfür sind:

  • Körperzentrierung
  • spezifische Sportkleidung
  • Notwendigkeit von Körperkontakten
  • die „Umzieh- und Duschsituationen“
  • Rituale wie Umarmungen (z. B. bei Siegerehrungen)
  • die Rahmenbedingungen zum Beispiel bei…
    • Fahrten zu Wettkämpfen und Freizeiten mit Übernachtungen
    • abgeschirmte Situationen in der Sporthalle
    • Einzelbesprechungen, Einzeltraining
  • enge Bindung zwischen Übungsleiter*innen und Sportler*innen
  • Abhängigkeiten zwischen Übungsleiter*innen und Sportler*innen

b. Profil von Täter*innen

Wie sehen sie aus, wie gehen sie vor?

Warum Gewalt ausgeübt wird und wer Gewalt ausübt, kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Es gibt nicht den/die Täter*in und auch nicht den Auslöser. Es gibt keine „äußeren Erscheinungsmerkmale“, an denen Menschen erkannt werden können, die anderen Menschen Gewalt zufügen. Dieser Handlungsleitfaden soll dennoch zur Sensibilisierung für mögliche Tatstrategien im Kontext sexualisierter Gewalt beitragen.

Kontaktaufnahme

Oft bauen Täter*innen sehr langfristig ein hohes Ansehen im Verein auf. Sie sind engagiert, bieten zusätzliche Aktivitäten an und pflegen gute Kontakte im Verein. Sie gelten als tadellos, niemand würde ihnen zutrauen, sich an anderen Menschen (vor allem an Kindern und Jugendlichen) zu vergehen. Die Täter*innen suchen in der Regel gezielt den Kontakt mit jungen Vereinsmitgliedern – das heißt, sie engagieren sich in Kinder- und Jugendgruppen. Eine mögliche Strategie besteht darin, auch das Vertrauen der Familie zu gewinnen – beispielsweise durch den Aufbau persönlicher Beziehungen oder das Angebot von Einzeltrainings. So können Situationen geschaffen werden, in denen Täter*innen unbeobachtet Zugang zu einzelnen Kindern erhalten.

Beziehungsaufbau

Die Täter*innen testen über einen längeren Zeitraum ihre potenziellen Opfer. Die Manipulationsprozesse beginnen mit einer besonderen Aufmerksamkeit gegenüber den Betroffenen. Körperliche Grenzüberschreitungen werden immer wieder ausgetestet und bagatellisiert. Kinder und Jugendliche erhalten systematisch emotionale Aufmerksamkeit und Zuwendung.

Ziel der Strategie ist eine starke Sexualisierung der Beziehung und gleichzeitig Betroffene gegenüber körperlichen Übergriffen zu desensibilisieren. Wenn eine emotionale Abhängigkeit erreicht ist, werden Übergriffe intensiver und als Grenzüberschreitung getarnt. Häufig ist keine offene Gewalt vonnöten. In der Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen wird häufig der private Raum einbezogen, zum Beispiel durch Treffen oder Übernachtungen in der privaten Wohnung, Feierlichkeiten im Gartenhaus etc.

Die Betroffenen fühlen sich schlecht, schmutzig und schämen sich, weil sie die Geschehnisse nicht verarbeiten und einordnen können. Täter*innen gehen strategisch vor und arbeiten mit Schuldzuweisungen („du wolltest es doch auch“), Drohungen und untergraben die Glaubwürdigkeit, damit die Taten nicht bekannt werden.

Absicherung

Der Missbrauch wird als „gemeinsames Geheimnis“ erklärt, mit dem Ziel Betroffene zum Schweigen zu bringen. Dabei wird eine Mitschuld und eine aktive Beteiligung unterstellt. Um dies zu erreichen, werden auch diverse Formen von Druck und Drohungen ausgeübt.

„Sexueller Missbrauch ist nicht zufällig, sondern Täter*innen verfolgen immer eine Strategie. Diese Strategie beinhaltet auf der einen Seite, dass betroffene Personen emotional manipuliert und abhängig gemacht werden. Andererseits die Absicherung nach außen, dass Kolleg*innen, Freunde und weitere Vertrauenspersonen den Missbrauch nicht glauben wollen. Aus diesem Grund ist es so wichtig die Strategien bei sexuellem Missbrauch zu kennen.“

(vgl. Netzwerk Prävention und Gesundheit: Handbuch Grundschule. Abgerufen am 24.11.2025)

Neben Erwachsenen (aller Geschlechter) können durchaus auch Gleichaltrige aus der Trainingsgruppe als Täter*innen in Frage kommen.

Sexualisierte Gewalt kann im Sport unter anderem stattfinden:

  • zwischen Betreuer*innen
  • zwischen Betreuer*innen und Sportler*innen (vor allem Kinder und Jugendliche)
  • zwischen Funktionsträger*innen
  • zwischen Sportler*innen
  • zwischen Angestellten von Sportstätten und Sportler*innen (vor allem Kinder und Jugendliche)
  • zwischen Kindern und Jugendlichen
  • zwischen Kindern, Jugendlichen und Fremden
  • im privaten Umfeld

Sexualisierte Gewalt ist keinesfalls ein „Ausrutscher“ oder ein „Versehen“. Es handelt es sich selten um ein einmaliges Vorgehen, sondern fast immer um eine Wiederholungstat.

c. Mögliche Anzeichen bei Betroffenen

Wie erkennt man das Vorliegen von sexualisierter und interpersoneller Gewalt?

Es gibt keine eindeutigen Verhaltensweisen, die auf Gewalt hinweisen. Grundsätzlich sollte jede Verhaltensänderung zum Anlass genommen werden, diese mit dem nötigen Einfühlungsvermögen zu hinterfragen, zum Beispiel:

  • plötzliches, häufiges Fehlen
  • sich zurückziehen
  • Vermeidungsverhalten
  • auffällige Gewichtsveränderungen
  • extremes Leistungsverhalten
  • aggressives oder depressives Verhalten
  • auffällige Müdigkeit
  • sexualisierendes Verhalten

Bei Verdacht oder bei einer Beobachtung, welche ein „ungutes Bauchgefühl“ hervorruft, kann und soll immer eine Vertrauensperson kontaktiert werden. Aktuelle Kontaktdaten finden sich auf der Homepage des TSV 1887 Schloß Neuhaus e.V.: https://www.tsv1887.de/engagement/gegen-sexualisierte-gewalt-im-sport/.

5. Prävention

a. Positionierung

Der Vorstand hat die Entscheidung getroffen, sich aktiv für den Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Verein einzusetzen, und die Präventionsarbeit zu seiner Aufgabe erklärt.

Durch die Implementierung des Themas in der Vereinssatzung (s. § 4 Grundsätze Absatz 2) positioniert der TSV 1887 Schloß Neuhaus e.V. den Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt als elementares Thema seiner Organisation, signalisiert seine Zuständigkeit und legitimiert sein Handeln.

Alle Vorstandsmitglieder, Übungsleiter*innen und sonstige ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen sowie Honorarkräfte im Verein nehmen die Verantwortung in ihrem Aufgabenbereich wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt von Gewalt bekannt wird.

Um den Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt nachhaltig in den Strukturen des Vereins zu verankern, gibt es zwei wichtige Säulen:

I. Vertrauenspersonen

Als Vertrauenspersonen und Ansprechpartner*innen in Sachen interpersoneller und sexualisierter Gewalt im Verein stehen für den Erstkontakt die vom geschäftsführenden Vorstand bestellten Personen zur Verfügung. Ihre Namen und Kontaktdaten sind auf der Vereinshomepage veröffentlicht. Die Vertrauenspersonen unterstehen in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand und unterrichten diesen im Krisenfall umgehend.

An die Vertrauenspersonen kann sich jeder und jede bei Verdachtsfällen, Fragen zum Thema oder konkreten Vorfällen wenden.

Ihre Aufgaben sind im Einzelnen:

  • Verbindungsstelle zwischen Betroffenen und Vorstand
  • Organisation des internen Krisenmanagements
    • Dokumentation der Anfrage und des Vorgehens
    • Informieren des Vorstandes
    • Herbeiführen einer Entscheidung über die nächsten Schritte
    • Ggfls. Einbeziehung einer Fachberatungsstelle zur Beratung des weiteren Vorgehens und zur Verdachtsabklärung
    • Ggfls. Vermittlung von professioneller Hilfe für den/die Anfragende*n selbst
    • Ggfls. Unterstützung der Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit Vernetzung durch Kontaktpflege zu Fach- und Beratungsstellen und Teilnahme an Netzwerktreffen
  • Unterstützung des Vorstands beziehungsweise der zuständigen Stellen bei der Koordination von Präventionsmaßnahmen im Verein
  • Anregungen zu Präventionsmaßnahmen geben (Fachvorträge, Erarbeitung von Verhaltensleitlinien etc.)
  • Regelmäßige Fortbildung zum Thema sexualisierte und interpersonelle Gewalt

Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen ist nicht Aufgabe der Vertrauenspersonen. Hierzu werden Fachstellen informiert und involviert, da deren Mitarbeiter*innen qualifiziert sind, die Betroffenen zu betreuen, Täter*innen zu beraten, therapeutisch aktiv oder ermittelnd tätig zu werden.

Die Vertrauenspersonen sind entsprechend qualifiziert und bilden sich zu dem Thema regelmäßig fort.

II. Interner Ausschuss Prävention und Intervention sexualisierter und interpersoneller Gewalt

Der Ausschuss wurde vom Vorstand gebildet und untersteht diesem. Idealerweise setzt sich der Ausschuss aus engagierten Ehrenamtlichen aller Abteilungen zusammen.

Die Gruppe diskutiert die Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes, informiert vereinsintern und begleitet/entwickelt Präventionsmaßnahmen.

b. Maßnahmen

I. Maßnahmen für Vorstandsmitglieder, Übungsleiter*innen sowie sonstige ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte
➢ Personalauswahl und Einstellungs- bzw. Erstgespräche

Bei der Personalauswahl und den Einstellungs- bzw. Erstgesprächen soll den Bewerber*innen verdeutlicht werden, dass Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt und ein grenzwahrender Umgang Standards des Vereins sind.

Bei der Auswahl und Einstellung von Personal sollen folgende Punkte geprüft und beachtet werden:

  • Prüfung der Qualifikationen, der Motivation und der Erfahrung
  • Information zu den Standards des Vereins anhand des Ehrenkodex
  • Sensibilisierung für die Problematik von Gewalt im Sport
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
  • Erläuterung von Verfahrensregeln zum Umgang mit Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen von Gewalt
➢ Ehrenkodex

Alle Vorstandsmitglieder, Übungsleiter*innen sowie sonstige ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte dokumentieren mit der Unterzeichnung des Ehrenkodex (Vorlage des Landessportbundes NRW), dass sie die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in unserem Verein unter Einhaltung ethischer und moralischer Gesichtspunkte gestalten.

Die Unterzeichnung des Ehrenkodex hat vor Beginn einer Tätigkeit zu erfolgen. Ausgabe, Dokumentation und Speicherung des Ehrenkodex werden von der Geschäftsstelle vorgenommen.

➢ Erweitertes Führungszeugnis und Selbstverpflichtungserklärung

Zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sind alle Vorstandsmitglieder, Übungsleiter*innen sowie sonstige ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte verpflichtet, die:

  1. das 14. Lebensjahr vollendet haben und
  2. eines der folgenden Kriterien erfüllen:
    1. wiederkehrend oder regelmäßig im Sportbetrieb des Vereins tätig sind
    2. gewählte oder berufene Mitglieder des Vorstandes bzw. der Abteilungsvorstände sind
    3. Mitglied in Ressorts oder Ausschüssen des Vereins sind
    4. Zugang zu sensiblen Daten von Sportler*innen haben
    5. Fahrten mit Übernachtung begleiten
    6. wiederkehrenden oder regelmäßigen Zugang zu sensiblen Bereichen und Räumen besitzen

In nicht aufgeführten Einzelfällen prüft der Vorstand, ob für die jeweilige Tätigkeit die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich ist.

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 72 a SGB VIII erfolgt in einem 4-jährigen Rhythmus.

Die Einsichtnahme und Dokumentation erfolgt ausschließlich über die Vereinsgeschäftsstelle.

Wird die Vorlage verweigert, lehnt der Verein zum Schutz seiner Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen die Zusammenarbeit mit der betreffenden Person ab.

Enthält das Führungszeugnis Eintragungen nach §§ 174 ff. StGB, entscheidet der Vorstand per Beschluss – ggfls. unter Hinzuziehung externer Stellen oder eines Rechtsbeistands – über die Zulassung einer
Tätigkeit im Verein.

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen. Dieses darf nicht älter als 3 Monate sein.

Sollte wegen eines spontanen Engagements (max. 3 Monate) die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses nicht möglich sein, holt der Verein eine Selbstverpflichtungserklärung ein.

➢ Sensibilisierung und Qualifizierung

In Kooperation mit dem KreisSportBund Paderborn e.V. und dem Landessportbund NRW e.V. werden regelmäßig (mind. einmal pro Jahr) Schulungen zum Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt“ in unserem Verein angeboten. Darüber hinaus bieten die aufgeführten Kooperationspartner ihrerseits Schulungen an.

Alle Vorstandsmitglieder, Übungsleiter*innen sowie sonstige ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und eines der Kriterien aus Punkt 5. b. Erweitertes Führungszeugnis und Selbstverpflichtungserklärung (2.1. bis 2.6.) erfüllen, sollen in einem Rhythmus von 3 Jahren an einer Schulung teilnehmen. Spätestens 5 Jahre nach der letzten Schulung ist eine Wiederholung verpflichtend. Für neue Mitarbeiter*innen ist die Teilnahme im ersten Jahr nach Tätigkeitsbeginn verpflichtend.

II. Maßnahmen für alle Vereinsmitglieder (inklusive aller Sportler*innen)
➢ Präventionsangebote für die Sportler*innen

Der Verein bietet regelmäßig Präventionsangebote für Sportler*innen an (z.B. Workshops zum Thema Selbstbehauptung und Selbstverteidigung).

➢ Verhaltenskodex für einen respektvollen Umgang miteinander

Um eine sichere Umgebung für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in unserem Verein zu schaffen, wurde ein Verhaltenskodex ausgearbeitet, welcher klare Regeln für den respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang miteinander festlegt.

➢ Interne Abteilungs-Reglements zum Schutz der Sportler*innen bei öffentlichen Auftritten

Jede Abteilung verfügt über interne Regelungen, wie der Schutz der Sportler*innen (insbesondere Kinder und Jugendliche) bei öffentlichen Auftritten gewährleistet werden kann. Dabei ergeben sich aus der Vielzahl der Sportarten unterschiedliche Reglements. Die Abteilungen verpflichten sich dazu, die eigenen internen Regeln immer wieder kritisch zu reflektieren, sie gegebenenfalls anzupassen und für Abteilungsmitglieder transparent zu veröffentlichen.

➢ Qualitätsbündnis „Gemeinsam gegen sexualisierte & interpersonelle Gewalt im Sport“

Das Qualitätsbündnis „Gemeinsam gegen sexualisierte & interpersonelle Gewalt im Sport“ hat sich zur Aufgabe gemacht, klare Kriterien und Maßnahmen gegen Gewalt im organisierten Sport zu entwickeln. Wichtige Ziele sind außerdem die enge Vernetzung und der Transfer von Fachwissen.

Der TSV 1887 Schloß Neuhaus e.V. erfüllt die 10 Qualitätskriterien und ist dem Qualitätsbündnisses beigetreten.

➢ Öffentlichkeitsarbeit

Auf der Vereinshomepage positioniert sich der Verein öffentlichkeitswirksam gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt im Sport und stellt das Schutzkonzept mit den präventiven und intervenierenden Maßnahmen vor. Die vom Vereinsvorstand berufenen Vertrauenspersonen werden mit Kontaktdaten genannt.

Des Weiteren stehen in den genutzten Sportstätten und Räumlichkeiten Informationsmaterialien (Plakate, Flyer und Broschüren) zur Verfügung.

6. Intervention

Was ist zu tun, wenn eine konkrete Annahme besteht?

Interventionsleitlinie

Diese Interventionsleitlinie beschreibt die konkreten Maßnahmen, welche im Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt ergriffen werden müssen. Dieser Interventionsleitfaden soll den dafür beauftragten Personen Handlungssicherheit geben.

  1. Im Verdachtsfall steht an erster Stelle DISKRETION und RUHE BEWAHREN.
  2. Der Vorstand benennt Ansprechpartner*innen für den Erstkontakt, die bei einem Verdachtsfall als Vertrauenspersonen zur Rate gezogen werden.
  3. Im Verdachts- oder Krisenfall werden die Informationen/Feststellungen ohne eigene Interpretation des Sachverhalts in einem Dokumentationsbogen festgehalten.
  4. Den Schilderungen der Betroffenen wird zugehört und Glauben geschenkt.
  5. Die verantwortlich handelnden Personen („Krisenteam“) werden festgelegt. Es werden Absprachen für Zuständigkeiten und den Umgang mit verschiedenen Personengruppen getroffen (z.B. betroffene Person, Eltern betroffener Person, Personen unter Verdacht, Team, andere Personen).
  6. Alle eingeleiteten Schritte, z.B. die Information der Eltern (sofern sie nicht selbst in den Missbrauch verwickelt sind), erfolgen stets in Absprache mit der betroffenen Person. An keiner Stelle darf „über den Kopf“ der betroffenen Person hinweg gehandelt werden. Es werden keine Versprechungen gegeben, die nicht eingehalten werden können. Es erfolgt der Hinweis, dass man sich ggf. zunächst selbst Unterstützung holen muss.
  7. Bei dem Verdacht strafbaren Handelns wird unverzüglich der Vorstand informiert sowie eine externe Fachstelle eingeschaltet. Der/die „Täter*in“ wird unter keinen Umständen eigenständig zur Rede gestellt. Eine Ansprache der „verdächtigen Person“ erfolgt – in Absprache mit der externen Fachstelle – ausschließlich über den Vorstand.
  8. In Absprache mit der externen Fachstelle werden vereinsinterne Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet, um einen weiteren Kontakt des Beschuldigten mit den (potenziellen) Opfern ohne Anwesenheit eines Vereinsvertreters zu verhindern bzw. ihn bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts von der weiteren Tätigkeit auszuschließen.
  9. Die Information der Vereinsmitglieder und ggf. der Öffentlichkeit erfolgt erst nach Absprache mit der externen Fachstelle. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
    1. Die Anonymität der Beteiligten muss gewahrt bleiben.
    2. Opferschutz: Das Opfer steht im Mittelpunkt der Sorge. Es muss alles getan werden, um einen weiteren Schaden oder eine Traumatisierung zu verhindern.
    3. Persönlichkeitsschutz: Äußerungen etwaiger Verdachtsmomente gegenüber Dritten müssen unterbleiben. Die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten müssen beachtet werden. Die Verletzung dieser Rechte kann Schadensersatzansprüche auslösen.
  10. Täter*innen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der körperlichen, psychischen und sexualisierten Gewalt in unserem Verein.

Grundsätzlich gilt im Zweifel: Opferschutz geht vor Täterschutz!

7. Rehabilitation

Die Rehabilitationsmaßnahmen sind angelehnt an die Landesfachstelle Prävention sexualisierter Gewalt NRW. Hier findet sich auch eine detaillierte Herangehensweise. (Vgl. Landesfachstelle Prävention sexualisierter Gewalt NRW: Schutzkonzept Bausteine, abgerufen am 24.11.2025)

Ein Schutzkonzept ist ein Arbeitsdokument. Der Punkt Rehabilitation beinhaltet einige Fragen, welche noch nicht abschließend geklärt sind. Um dennoch bereits ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten, wurden erste Rahmenbedingungen festgelegt.

a. Rehabilitation einer falsch beschuldigten Person

Dabei müssen zwei Aspekte bedacht werden: die (arbeitsrechtlichen) Formalia sowie die persönliche Aufarbeitung.

Bei arbeitsrechtlichen Formalia wird durch den Vorstand eine arbeitsrechtliche Beratung herangezogen.

Persönliche Aufarbeitung:

Zwischen einem Anfangsverdacht und der zweifelsfreien Feststellung, dass der Verdacht unbegründet war, vergeht unter Umständen einige Zeit, in der die falsch angeschuldigte Person mitunter hohem psychischem Druck ausgesetzt ist. Um auf emotional-psychischer Ebene zu unterstützen, ist eine externe Supervision oder psychologische Beratung zu empfehlen.

Die Reintegration in den Gesamtverein ist immer das Ziel. Falls eine Wiedereingliederung (aufgrund unterschiedlicher Faktoren) nicht möglich ist, muss geprüft werden, inwiefern die falsch angeschuldigte Person anderweitig unterstützt werden kann.

Damit die Rehabilitation einer falsch beschuldigten Person gelingen kann, muss über die Abteilungsgrenzen hinausgedacht werden. Die Leitfrage lautet daher: Was ist notwendig, damit zur falsch beschuldigten Person wieder Vertrauen gefasst werden kann?

Bei einem Verdachtsfall zu sexualisierter und interpersoneller Gewalt entstehen im gesamten Verein unterschiedliche Belastungen. Das Risiko einer Team-Spaltung ist groß. Die Vereinsmitglieder werden in der Regel unterschiedliche Perspektiven auf den Fall und auf die falsch angeschuldigte Person haben.

Es ist daher hilfreich, wenn der Vorstand und der Interne Ausschuss Prävention und Intervention sexualisierter und interpersoneller Gewalt gegenüber der betroffenen Abteilung den gesamten Fall noch einmal transparent rekonstruiert und chronologisch aufzeigt, durch welche Schritte und Maßnahmen zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass es sich um eine Falschbeschuldigung handelt.

Die professionelle Klärung von Verdachtsfällen und die transparente Weitergabe von Informationen zum Geschehen erhöht die Chance, dass das Vertrauen in die falsch beschuldigte Person wieder wachsen kann.

Im Rahmen der Aufarbeitung braucht es Raum für Sorgen, Ängste, Wut oder andere Emotionen. Externe Moderation sowie supervisorische Begleitung sollten je nach Fall herangezogen werden. Die Kosten werden vom Verein übernommen.

Ebenfalls ist zu prüfen, ob einzelne Personen gesonderte Gespräche benötigen (z. B., weil sie eine tragende Rolle bei der Intervention innehatten oder sie nachhaltig belastet sind).

Inwiefern eine Rehabilitation innerhalb der Gesamtorganisation notwendig ist, muss geprüft werden. Hierbei sind insbesondere die Persönlichkeitsrechte, sowie der Datenschutz der falsch beschuldigten Person zu wahren.

Zusammenfassung der Schritte:

  • Arbeitsrechtliche Schritte mit Dritten erörtern
  • Persönliche Rehabilitation mit der falsch beschuldigten Person besprechen
  • Prüfen, ob die Person im Verein weiterhin bleiben will/kann
  • Aufarbeitung in der Abteilung
  • Prüfen, ob eine Rehabilitation im Gesamtverein zielführend ist

b. Rehabilitationsprozess mit Kindern und Jugendlichen

Je nach Fall sind auch die Kinder und Jugendlichen über den Fall informiert. Dabei kann ihr Informationsstand unterschiedlich konkret und umfangreich sein. In jedem Fall bekommen Kinder undJugendliche mit, dass ein Klärungsprozess läuft, weil sie z.B. merken, dass die Erwachsenen in Aufregung sind oder dass ein*e Übungsleiter*in nicht mehr da ist. Ist die Situation geklärt und der Verdacht zweifelsfrei ausgeräumt, müssen Maßnahmen der Rehabilitation auch auf dieser Ebene erfolgen.

  • Eine entsprechende Kommunikation: Über den Fall, unter Berücksichtigung des Alters- und Entwicklungsstandes der jungen Menschen sowie ihres Kenntnisstandes. Die Hinzunahme externer Beratung bezüglich der zu treffenden Wortwahl und der geteilten Inhalte empfiehlt sich hier. Ebenfalls müssen die sorgeberechtigten Personen hinzugezogen werden.
  • Raum für Gedanken und Emotionen der Kinder und Jugendlichen schaffen: Gibt es Ängste, Sorgen oder Unsicherheiten in Bezug auf den Fall?
  • Wechsel der Perspektive: Wurden Kinder und Jugendliche schon einmal für etwas beschuldigt, das sie nicht getan haben? Was haben sie sich gewünscht, wie die anderen damit umgehen?
  • Gesprächsangebote machen: Die Erwachsenen machen Angebote zu Einzelgesprächen, um über Inhalte zu sprechen, die Kinder und Jugendliche nicht in der Gruppe teilen möchten.

c. Umgang mit einer Falschmeldung

Hierbei steht die Frage im Vordergrund: Durch welche Umstände ist es dazu gekommen, dass eine Person fälschlich im Verdacht stand, Gewalt ausgeübt zu haben?

Zunächst muss geprüft werden, ob es Personen im Prozess gab, die maßgeblich am Zustandekommen der Falschanschuldigung beteiligt waren. Für den Rehabilitationsprozess ist es wichtig, dass sie in die Verantwortung genommen werden:

  • Welche Erklärung haben sie für das Zustandekommen der Falschbeschuldigung?
  • Welche Hintergründe hat die Falschanschuldigung/Gab es eine bestimmte Motivation?
  • Muss die Übernahme von Verantwortung team-intern kommuniziert werden?
  • Muss eine Entschuldigung (auch schriftlich) erfolgen?
  • Ist weitergehend eine Mediation o. Ä. für die Zusammenarbeit zwischen falsch beschuldigender und falsch angeschuldigter Person erforderlich?

Gleiches gilt für Personen, die bewusst falsche Anschuldigungen tätigen, um die andere Person zu schädigen. In diesem Fall sind darüber hinaus straf- und arbeitsrechtliche Maßnahmen möglich.

Auch Falschanschuldigungen unter Kindern und Jugendlichen können aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Je nach Alter und Entwicklungsstand muss der Fall mit ihnen aufgearbeitet werden und müssen sie ebenso in die Verantwortung genommen werden. Hier ist das Zuziehen von Fachberatungsstellen sinnvoll.

Je nach Fall muss geprüft werden, inwiefern Eltern und Sorgeverantwortliche im Rehabilitationsprozess berücksichtigt werden müssen. Das größtmögliche Maß an Transparenz zur Wiederherstellung von Vertrauen in den Verein steht an dieser Stelle im Spannungsfeld mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten. Eine sorgsame Abwägung von geeigneten Maßnahmen ist auf dieser Ebene notwendig.#

d. Dokumentation und Aufarbeitung

Die Verantwortung für den Prozess obliegt dem Vorstand.

Für den gesamten Rehabilitationsprozess ist eine umfassende Dokumentation durchzuführen. So sollten zum Beispiel getroffene Entscheidungen, Ergebnisse der Gesprächsrunden (insbesondere Vereinbarungen und Erwartungen für die zukünftige Zusammenarbeit) und Ideen für Veränderungen chronologisch erfasst werden.

Weitere Maßnahmen müssen nach Bedarf getroffen werden: Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Anpassung des Schutzkonzeptes etc.

8. Notfallnummern und kommunale Beratungsstellen

Anlaufstellen und Notfallnummern in Paderborn

Belladonna – Beratungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt
Tel.: 05251 12196-19
Mail: belladonna@skf-paderborn.de

Frauenberatungsstelle Lilith e.V.
Tel.: 05251 – 21311
E-Mail: frauenberatung@lilith-paderborn.de

MUT.ich Beratungsstelle – Hilfe bei sexueller Gewalt
Tel.: 05251 889-1405
E-Mail: mutich@caritas-pb.de

Weisser Ring e.V. Außenstelle Paderborn
Tel.: 05251 370987
E-Mail: paderborn@mail.weisser-ring.de

Jugendamt Stadt Paderborn (zur Meldung von Kindeswohlgefährdung)
Tel.: 05251 88-0 (Mo-Fr, 8:00-16:00 Uhr)
Außerhalb der Dienstzeiten & am Wochenende: 05251 3060 (Kreispolizeibehörde)
34 oder 02955 7676-0 (Kreisfeuerwehrzentrale)
E-Mail: jugendamt@paderborn.de

Bildungsbüro Kind & Ko – Anonyme Beratung für Geheimnisträger bei einem Verdacht
Tel.: 05251 88 11 274
E-Mail: kindundko@paderborn.de

Weitere Anlaufstellen

Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer e.V.“
Tel.: 116 111 oder 0800 1110333

Hilfe-Telefon berta bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt
Tel.: 0800 3050 750

Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch & Online-Beratung
Tel.: 0800 22 55 530
www.hilfe-telefon-missbrauch.de

Safe Sport e.V. – Unabhängige Ansprechstelle für betroffene sexualisierter, psychischer, physischer Gewalt im Sport
Tel.: 0800 11 222 00
www.ansprechstelle-safe-sport.de

Anlauf gegen Gewalt – Unabhängige Anlaufstelle bei Gewalt und Missbrauch im Spitzensport
Tel.: 0800 90 90 444
E-Mail: kontakt@anlauf-gegen-gewalt.org

Opfertelefon Weisser Ring
Tel.: 116 006

Juuuport – Beratung bei Cybermobbing & Online-Problemen
www.Juuuport.de

Krisenchat – Kostenlose Chatberatung
www.krisenchat.de

Externe Anlaufstelle und unabhängige Beratungsstelle des Landessportbundes NRW für Betroffene von sexuellen Übergriffen, sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung

Petra Ladenburger & Martina Lörsch
Rechtsanwältinnen
Tel.: 0221 / 97 31 28 -54
E-Mail: info@ladenburger-loersch.de

Ansprechpersonen beim KSB Paderborn

Lorenz Wettemann
Tel.: 05251 68330-09
E-Mail: Lorenz.Wettemann@ksb-paderborn.de
Josephine Rohmann
Tel.: 05251 68330-07
E-Mail: Josephine.Rohmann@ksb-paderborn.de

9. Erklärung Vorstand

Dieses Präventions- und Interventionskonzept wurde ausgearbeitet, um aktiven Kinder- und Jugend- und Erwachsenenschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenzen sicherzustellen. Effektive Prävention kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten mit dem Thema vertraut sind, Vorgehensweisen abgesprochen und ein respektvoller Umgang mit den Betroffenen sichergestellt werden.

Anhang

Dokumente

Folgende Dokumente gehören ebenfalls zum Schutzkonzept:

Diese Dokumente befinden sich in einer laufenden Überarbeitung.

Weitere Informationen