Mitgliedschaft

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft im TSV 1887 Schloß Neuhaus e.V. interessieren. Die Mitgliedschaft ist durch unsere Satzung geregelt. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen.

Vereinsbeitritt

Um Mitglied im TSV 1887 Schloß Neuhaus e.V. zu werden, benötigen Sie unseren Aufnahmeantrag (Download). Bei Minderjährigen muss der Aufnahmeantrag von einem Erziehungsberechtigtem unterschrieben werden. Den aufgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag senden Sie bitte an unsere Geschäftsstelle.

Unsere Beiträge

Jedes aktive Vereinsmitglied entrichtet sowohl einen monatlichen Grund- als auch einen monatlichen Abteilungsbeitrag an den Verein. Bei Vereinseintritt erfolgt die Zuordnung zu der Abteilung, in der Sie aktiv am Sportangebot teilnehmen. Für die Teilnahme an bestimmten Bereichen werden vom Verein bzw. den Abteilungen zusätzliche Leistungsbeiträge erhoben. Die Höhe der jeweiligen Beiträge entnehmen Sie bitte unserer Beitragsordnung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich in ein Sportangebot hineinschnuppern, bevor ich mich entscheide dem Verein beizutreten?

Sie können jedes Sportangebot zwei Mal kostenlos und unverbindlich testen (Ausnahme Kurse). Vereinbaren Sie einfach ein Schnuppertraining über das entsprechende Anmeldeformular, welches Sie auf der Seite des jeweiligen Sportangebotes finden, oder über die Geschäftsstelle. Beim Mitmachen können Sie am besten beurteilen, ob Sie das passende Sportangebot gefunden haben.

Wann kann ich eine Familienmitgliedschaft beantragen?

Eine Familie besteht aus einem Ehepaar oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder einem alleinerziehenden Elternteil mit mindestens einem minderjährigen Kind, die alle dieselbe Adresse haben und bei denen der Beitrag von einem Konto abgebucht wird. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird ein Mitglied als eigenständiges Mitglied geführt.

Was muss ich tun, um eine Beitragsermäßigung zu erhalten?

Zur Gewährung eines ermäßigten Beitrags muss ein entsprechender Nachweis (z.B. Schülerausweis, Studierendennachweis, Paderborn Karte) vorgelegt werden. Die Zahlung des ermäßigten Beitrags wird auf die Gültigkeitsdauer des Ausweises befristet. Nach Ablauf wird automatisch der reguläre Beitrag erhoben. Die Einordnung bleibt dagegen unverändert, wenn in der Geschäftsstelle vor dem Ablaufdatum erneut ein Nachweis eingereicht wird.

Wer kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Vereinsmitgliedschaft beantragen?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, haben die Möglichkeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Finanzierung der Vereinsmitgliedschaft zu beziehen. Bitte setzen Sie sich mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung. Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und besprechen gemeinsam, wie wir die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verrechnen.

Wann wird mein Mitgliedsbeitrag eingezogen?

Der Mitgliedsbeitrag wird quartalsweise jeweils am 01. des letzten Monats im Quartal fällig. Er wird grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Eine Barzahlung oder Überweisung ist nicht möglich.

Müssen passive Mitglieder einen Abteilungsbeitrag zahlen?

Ein passives Vereinsmitglied muss keinen Abteilungsbeitrag zahlen.

Wie kann ich meine Abteilungszugehörigkeit ändern?

Eine Ummeldung der Abteilungszugehörigkeit ist möglich, wenn Sie tatsächlich nicht mehr aktiv am Sportangebot der Abteilung teilnehmen, in der Sie gemeldet sind. Sie wird zu Beginn des Folgequartals wirksam. Eine Ummeldung ist mittels der Änderungsmitteilung (Download) nur über die Geschäftsstelle möglich. Rückerstattungen aufgrund fehlender Meldungen sind ausgeschlossen.

Wie kann ich Ihnen Änderungen meiner persönlichen Daten oder meine neue Bankverbindung mitteilen?

Wenn Sie bereits Mitglied in unserem Verein sind und uns mitteilen möchten, dass sich Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre Kontaktdaten oder Ihre Bankverbindung geändert haben, dann können Sie dieses über unser Mitgliederportal oder eine Änderungsmitteilung (Download) tun.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Sie können Ihre Mitgliedschaft im TSV 1887 Schloß Neuhaus e.V. formlos durch eine schriftliche Erklärung beenden. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende eines Kalender-Quartals erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Verein. Senden Sie die Austrittserklärung an die Geschäftsstelle oder geben Sie sie dort zu den Öffnungszeiten ab. Wir versenden Austrittsbestätigungen nur per E-Mail. Geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie eine Bestätigung wünschen.

Bei allen weiteren Fragen zum Thema Mitgliedschaft steht Ihnen unsere Geschäftsstelle zur Verfügung. Sie können uns Ihre Anfrage auch über das Kontaktformular schicken.