Mitgliedschaft

Wir freuen uns, dass du dich für eine Mitgliedschaft im TSV 1887 Schloß Neuhaus e.V. interessierst. Die Mitgliedschaft ist durch unsere Satzung geregelt. Hier erhältst du die wichtigsten Informationen.

Mitgliedsantrag

Die Beantragung der Mitgliedschaft im TSV 1887 Schloß Neuhaus e.V. ist über unseren Online-Mitgliedsantrag oder über das PDF-Formular ‚Aufnahmeantrag‘ (-> Downloads) möglich. Der ausgefüllte und unterschriebene Aufnahmeantrag ist an unsere Geschäftsstelle zu senden.

Beiträge

Jedes Mitglied entrichtet sowohl einen monatlichen Grund- als auch einen monatlichen Abteilungsbeitrag an den Verein. Bei Vereinseintritt erfolgt die Zuordnung zu der Abteilung, in der du aktiv am Sportangebot teilnimmst. Für die Teilnahme an bestimmten Sportangeboten werden von den Abteilungen zusätzliche Leistungsbeiträge erhoben. Die Höhe der jeweiligen Beiträge können unserer Beitragsordnung (-> Downloads) entnommen werden.

Häufig gestellte Fragen

Du kannst jedes Sportangebot (außer Kurse) zwei Mal kostenlos und unverbindlich testen. Vereinbare einfach ein Schnuppertraining über das Anmeldeformular auf der Seite des jeweiligen Sportangebotes. So kannst du am besten beurteilen, ob das Sportangebot zu dir passt.

Eine Familie besteht aus einem Ehepaar oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder einem alleinerziehenden Elternteil mit mindestens einem minderjährigen Kind, die alle dieselbe Adresse haben und bei denen der Beitrag von einem Konto abgebucht wird. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird ein Mitglied als eigenständiges Mitglied geführt.

Zur Gewährung eines ermäßigten Beitrags muss ein entsprechender Nachweis (z.B. Schülerausweis, Studierendennachweis, Paderborn Karte) vorgelegt werden. Die Zahlung des ermäßigten Beitrags wird auf die Gültigkeitsdauer des Ausweises befristet. Nach Ablauf wird automatisch der reguläre Beitrag erhoben. Die Einordnung bleibt dagegen unverändert, wenn in der Geschäftsstelle vor dem Ablaufdatum erneut ein Nachweis eingereicht wird.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Finanzierung der Mitgliedschaft erhalten. Bitte kontaktiere unsere Geschäftsstelle. Wir unterstützen dich bei der Antragsstellung und besprechen gemeinsam, wie die Leistungen verrechnet werden können.

Der Mitgliedsbeitrag wird quartalsweise jeweils am 01. des letzten Monats im Quartal fällig. Er wird grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Eine Barzahlung oder Überweisung ist nicht möglich.

Eine Ummeldung der Abteilungszugehörigkeit ist möglich, wenn du nicht mehr aktiv am Sportangebot der aktuellen Abteilung teilnimmst. Sie wird zu Beginn des Folgequartals wirksam. Die Ummeldung kann nur über die Geschäftsstelle und mittels der Änderungsmitteilung (-> Downloads) erfolgen. Rückerstattungen aufgrund fehlender Meldungen sind ausgeschlossen.

Wenn du bereits Mitglied in unserem Verein bist und uns Änderungen deines Namens, deiner Adresse, deiner Kontaktdaten oder deiner Bankverbindung mitteilen möchtest, kannst du dies über unser Mitgliederportal oder die Änderungsmitteilung (-> Downloads) tun.

Du kannst deine Mitgliedschaft im TSV 1887 Schloß Neuhaus e.V. formlos durch eine schriftliche Erklärung beenden. Diese muss mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderquartals eingereicht werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Verein. Sende die Austrittserklärung an die Geschäftsstelle oder gib sie dort zu den Öffnungszeiten ab. Austrittsbestätigungen versenden wir nur per E-Mail. Gib deine E-Mail-Adresse an, wenn du eine Bestätigung wünschst.

Bei allen weiteren Fragen zum Thema Mitgliedschaft steht dir unsere Geschäftsstelle zur Verfügung. Du kannst deine Anfrage über das Kontaktformular schicken.