Der TSV 1887 Schloß Neuhaus e.V. – Mein Verein für Sport, Fitness und Gesundheit!

Am heutigen Mittwoch, den 24. November ist eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten, welche die Einführung der 2G-Regel im Sport (auf und in Sportstätten als auch außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum) beinhaltet.

Die Teilnahme am gemeinsamen Sport und der Besuch von Sportveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Die 2G-Regel greift bereits ab einem Alter von 16 Jahren.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von Beschränkungen auf 2G ausgenommen. Für sie gibt es weiterhin eine Testpflicht. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Ebenfalls ausgenommen von der 2G-Regel sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Neben einem ärztlichen Attest müssen sie ein negatives Testergebnis vorlegen, welches nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) ist.

Die notwendigen Nachweise werden von unseren Übungsleitungen vor dem Betreten der Sportstätte kontrolliert. Ein Ausweisdokument ist mitzuführen. Wir bitten alle, die entsprechenden Nachweise unaufgefordert vorzuzeigen.

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