Am Mittwoch, den 09.02.2022 tritt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft.
Es ergeben sich für den Sport folgende Änderungen:
- Kinder/Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gelten als immunisiert (bisher bis einschließlich 15 Jahren)
- Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet
Wichtig: Zu Beginn der Woche gab es Meldungen in den Medien, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW ist in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt unverändert 2G+!
In einigen Fällen entfällt bei 2G+ weiterhin die Testpflicht. Hier die aktuelle Übersicht des Landessportbundes NRW: Wann entfällt in Sportvereinen bei 2G+ die zusätzliche Testpflicht?
Für offene Fragen stehen die Mitarbeiter*innen unserer Geschäftsstelle zur Verfügung.