Der TSV 1887 Schloß Neuhaus e.V. – Mein Verein für Sport, Fitness und Gesundheit!

Am Mittwoch, den 09.02.2022 tritt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft.

Es ergeben sich für den Sport folgende Änderungen:

  • Kinder/Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gelten als immunisiert (bisher bis einschließlich 15 Jahren)
  • Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet

Wichtig: Zu Beginn der Woche gab es Meldungen in den Medien, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW ist in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt unverändert 2G+!

In einigen Fällen entfällt bei 2G+ weiterhin die Testpflicht. Hier die aktuelle Übersicht des Landessportbundes NRW: Wann entfällt in Sportvereinen bei 2G+ die zusätzliche Testpflicht?

Für offene Fragen stehen die Mitarbeiter*innen unserer Geschäftsstelle zur Verfügung.

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