Liebe Vereinsmitglieder, liebe Sportlerinnen und Sportler,
wie ihr aus den Medien sicherlich erfahren habt, gilt in NRW ab Freitag, den 20.08.2021 eine neue Coronaschutzverordnung.
Mit dem 7-Tage-Inzidenz-Wert von 35 gibt es nur noch einen 7-Tage-Inzidenz-Wert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die bisherigen Inzidenzstufen entfallen.
Da der Wert von 35 landesweit erreicht ist, greift die 3G-Regel ab Freitag, den 20.08.2021 einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen. Am Sport in Innenräumen dürfen nur Geimpfte, Genesene und Getestete teilnehmen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Corona-Tests getesteten Personen gleichgestellt. Dies gilt für alle Personen: Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Zuschauer etc.