Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und landesweiten Inzidenzzahlen wurde erneut eine neue Corona-Schutzverordnung vom Land NRW erlassen, welche bereits am vergangenen Freitag in Kraft getreten ist.
Die neue Corona-Schutzverordnung beinhaltet ein dreistufiges Öffnungsmodell:
- Stufe 1 Inzidenz ≤ 35
- Stufe 2 Inzidenz 50-35,1
- Stufe 3 Inzidenz 100-50,1
Der Kreis Paderborn befindet sich derzeit in Inzidenzstufe 3.
Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.
Der KreisSportBund Paderborn e.V. stellt auf seiner Homepage erneut eine Übersicht der aktuell geltenden Regeln für den Sportbetrieb zur Verfügung.
Zusammengefasst gelten momentan folgende Regeln:
- Bis zu 25 Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 18 Jahren) dürfen draußen ohne Mindestabstand trainieren. Die Gruppe darf von 2 Übungsleitungen betreut werden.
- Bis zu 25 Personen unabhängig vom Alter (inkl. Übungsleitungen) dürfen draußen mit Mindestabstand trainieren.
- Bis zu 2 Hausstände ohne Personenbegrenzung dürfen draußen ohne Mindestabstand trainieren.
Der Mindestabstand zwischen zwei Gruppen beträgt 5 Meter. Alle Gruppen zzgl. Immunisierte (= nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung).
Weitere für den Sportbetrieb relevante Regeln erhalten alle Sportler*innen von den zuständigen Übungsleitungen.
Sport drinnen
Bei weiter anhaltender positiver Entwicklung kann der Kreis Paderborn in Kürze die Inzidenzstufe 2 erreichen. Ab der Inzidenzstufe 2 können die Sporthallen von der Stadt wieder für den Vereinssport geöffnet werden. Kontaktloser Sport und begrenzt auch Kontaktsport sind dann mit Tests und Rückverfolgbarkeit wieder erlaubt.
Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten!