Am heutigen Freitag, den 04.03.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 19.03.2022 und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen.
Sport grundsätzlich wieder mit 3G möglich
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung.
Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch ab 18 Jahren) können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Wir bitten euch weiterhin umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.