Seit Freitag, den 09.07.2021 gilt für das Land NRW eine neue Corona-Schutzverordnung.
Eine wesentliche Änderung der neuen Verordnung ist die Einführung der Inzidenzstufe 0. Diese gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen.
Der Kreis Paderborn befindet sich seit Freitag, den 09.07.2021 in der Inzidenzstufe 0. Mit der Einordnung in die neue Inzidenzstufe ist der Sportbetrieb ohne Einschränkungen möglich.
Eine Rückstufung in die Inzidenzstufe 1 geschieht, sobald die kreisweite Inzidenz an acht aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 10 überschreitet.