Der TSV 1887 Schloß Neuhaus e.V. – Mein Verein für Sport, Fitness und Gesundheit!

Am Donnerstag, den 13.01.2022 tritt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft.

Im Folgenden das Wichtigste in kurzer Form:

Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche

  • Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, ein Altersnachweis ist ggfls. erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
  • Bis einschließlich 15 Jahren: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Ein Altersnachweis ist erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
  • Ab dem 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Um am Sport im Freien teilzunehmen (siehe unten) benötigen sie nun den Nachweis einer Immunisierung (geimpft, genesen). Beim Sport drinnen ist zusätzlich ein aktueller Testnachweis notwendig (siehe unten). Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, ein Schülerausweis ist erforderlich.

Sport im Freien: 2G

  • Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen).
  • Für Teilnehmer am Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis.

Sport drinnen: 2G+

  • Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt). Aber: Die Testpflicht (2G+) entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
  • Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis.
  • Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G.

Zuschauer

  • Für alle Zuschauer gilt drinnen und draußen 2G.

Die notwendigen Nachweise werden von unseren Übungsleitungen vor dem Betreten der Sportstätte kontrolliert. Ein Ausweisdokument ist mitzuführen. Wir bitten alle, die entsprechenden Nachweise unaufgefordert vorzuzeigen. Vielen Dank für eure Unterstützung!

Für offene Fragen stehen die Mitarbeiter*innen unserer Geschäftsstelle zur Verfügung.

 

Hinterlasse einen Kommentar

Kontaktanfrage

Interessieren Sie sich für unsere Sportangebote? Haben Sie Fragen zu den Themen Mitgliedschaft, Kursanmeldungen oder RehaSport? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!

Die Datenschutzinformationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

* Pflichtfeld