Der TSV 1887 Schloß Neuhaus e.V. – Mein Verein für Sport, Fitness und Gesundheit!

Seit dem 28. Dezember gilt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen (auf Sportstätten und im öffentlichen Raum) gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.

Sport in Innenräumen: 2G+

Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt nach wie vor, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.

Ausnahmen

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von Beschränkungen auf 2G bzw. 2G+ ausgenommen. Für sie gibt es weiterhin eine Testpflicht. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren werden immunisierten Personen gleichgestellt, auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind (gilt bis zum 16.01.2022). Sie benötigen einen Schulnachweis.

Wichtig: Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen.

Ebenfalls ausgenommen von der 2G- bzw. der 2G+-Regel sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Neben einem ärztlichen Attest müssen sie ein negatives Testergebnis vorlegen, welches nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) ist.

Die notwendigen Nachweise werden von unseren Übungsleitungen vor dem Betreten der Sportstätte kontrolliert. Ein Ausweisdokument ist mitzuführen. Wir bitten alle, die entsprechenden Nachweise unaufgefordert vorzuzeigen. Vielen Dank für eure Unterstützung!

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