Am Mittwoch, den 09.02.2022 tritt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft.
Es ergeben sich für den Sport folgende Änderungen:
- Kinder/Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gelten als immunisiert (bisher bis einschließlich 15 Jahren)
- Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet
Wichtig: Zu Beginn der Woche gab es Meldungen in den Medien, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW ist in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt unverändert 2G+!
In einigen Fällen entfällt bei 2G+ weiterhin die Testpflicht. Hier die aktuelle Übersicht des Landessportbundes NRW: Wann entfällt in Sportvereinen bei 2G+ die zusätzliche Testpflicht?
Für offene Fragen stehen die Mitarbeiter*innen unserer Geschäftsstelle zur Verfügung.
Du weißt noch nicht, was du nach der Schule machen möchtest? Du wartest auf einen freien Studienplatz? In Kooperation mit der Sportjugend NRW bieten wir dir die Möglichkeit einen Freiwilligendienst (FSJ im Sport) in unserem Verein durchzuführen. So kannst du dich weiterbilden, orientieren und nebenbei durch dein Engagement einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag leisten.