Lieber Sportlerinnen und Sportler,
am vergangenen Freitag traten die neuen Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes in Kraft. Diese greifen, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage hintereinander eine 7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten wird. Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Paderborn liegt bereits seit Mitte März über 100, sodass die neuen Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes auch mit sofortiger Wirkung im Kreis Paderborn gelten. Ergänzender Hinweis: Wenn die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW härtere Regeln vorsieht, gelten diese auch fort. Lediglich ein Unterschreiten der Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist nicht möglich.
Gemäß dem Bundesinfektionsschutzgesetz und der aktuellen Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (Stand 19.04.2021) dürfen zurzeit folgende Personengruppen im Freien (nur auf Außensportanlagen) Sport treiben:
A. Einzelsportler/innen, Sport zu zweit, Sport in Familien
Zugelassen ist die „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ allein, zu Zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes.
B. Sport für Kinder in Gruppen
Zugelassen ist kontaktloser Sport von Gruppen von bis zu 5 Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren.
Die vorgenannten Kindergruppen können von ein oder zwei Übungsleitungen angeleitet werden, wenn für diese ein negativer Coronatest vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Auf Basis der aktuellen Regelungen treten Lockerungen für unseren Sportbetrieb in Kraft, wenn die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Paderborn unter 100 sinkt. Wer werden euch an dieser Stelle auf dem Laufenden halten. Bleibt gesund!