Lieber Sportlerinnen und Sportler,
am vergangenen Freitag traten die neuen Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes in Kraft. Diese greifen, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage hintereinander eine 7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten wird. Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Paderborn liegt bereits seit Mitte März über 100, sodass die neuen Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes auch mit sofortiger Wirkung im Kreis Paderborn gelten. Ergänzender Hinweis: Wenn die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW härtere Regeln vorsieht, gelten diese auch fort. Lediglich ein Unterschreiten der Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist nicht möglich.
Gemäß dem Bundesinfektionsschutzgesetz und der aktuellen Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (Stand 19.04.2021) dürfen zurzeit folgende Personengruppen im Freien (nur auf Außensportanlagen) Sport treiben: Weiterlesen »