Sehr geehrte Mitglieder,
unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung findet statt am Samstag, den 26. März 2022 um 10:00 Uhr in der Andreas-Winter-Sporthalle.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen: Weiterlesen »
Sehr geehrte Mitglieder,
unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung findet statt am Samstag, den 26. März 2022 um 10:00 Uhr in der Andreas-Winter-Sporthalle.
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Am heutigen Freitag, den 04.03.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 19.03.2022 und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen.
Sport grundsätzlich wieder mit 3G möglich
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung.
Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
Wir bitten euch weiterhin umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.
Ab sofort könnt ihr alle Artikel aus unserer TSV-Vereinskollektion einfach und bequem online shoppen!
Im letzten Sommer konnten wir euch in Zusammenarbeit mit Hummel und Pader Textil Design unsere neue TSV-Vereinskollektion präsentieren. Hummel stellt uns nun einen Partner-Shop zur Verfügung, über den ihr alle Shirts, Hoodies, Trainingsanzüge und vieles mehr online bestellen könnt. Nach der Bestellung liefert Pader Textil Design alles direkt und unkompliziert zu euch nach Hause!
Teste gleich den Online-Shop und kleide dich im Style des TSV 1887!
Am Mittwoch, den 09.02.2022 tritt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft.
Es ergeben sich für den Sport folgende Änderungen:
Wichtig: Zu Beginn der Woche gab es Meldungen in den Medien, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW ist in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt unverändert 2G+!
In einigen Fällen entfällt bei 2G+ weiterhin die Testpflicht. Hier die aktuelle Übersicht des Landessportbundes NRW: Wann entfällt in Sportvereinen bei 2G+ die zusätzliche Testpflicht?
Für offene Fragen stehen die Mitarbeiter*innen unserer Geschäftsstelle zur Verfügung.
Am Donnerstag, den 13.01.2022 tritt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft.
Im Folgenden das Wichtigste in kurzer Form:
Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche
Du weißt noch nicht, was du nach der Schule machen möchtest? Du wartest auf einen freien Studienplatz? In Kooperation mit der Sportjugend NRW bieten wir dir die Möglichkeit einen Freiwilligendienst (FSJ im Sport) in unserem Verein durchzuführen. So kannst du dich weiterbilden, orientieren und nebenbei durch dein Engagement einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Weiterlesen »
Seit dem 28. Dezember gilt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Sport im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen (auf Sportstätten und im öffentlichen Raum) gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.
Sport in Innenräumen: 2G+
Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt nach wie vor, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.
Ausnahmen Weiterlesen »
Unsere Geschäftsstelle bleibt in der Zeit vom 23.12.2021 bis einschließlich zum 03.01.2022 geschlossen. Ab Dienstag, den 04.01.2022 stehen wir Ihnen zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neues Jahr!
Ihr Team der TSV-Geschäftsstelle
Auch in diesem Jahr erscheint unser Heft TSV-Aktuell wieder pünktlich zum Weihnachtsfest. Im Mittelpunkt des Heftes stehen die Berichte aus unseren Abteilungen und unser Sportangebot für das erste Halbjahr 2022.
Alle TSV-Mitglieder finden das Heft in den nächsten Tagen in ihrem Postkasten. Für alle Interessenten ist es natürlich auch in unserer Geschäftsstelle erhältlich. Wer nicht warten möchte, kann hier schon mal ein bisschen im Heft stöbern. Wir wünschen viel Spaß dabei! Weiterlesen »
Aufgrund der drastisch gestiegenen Infektionszahlen und der damit verbundenen Belegung der Intensivstationen hat der Vorstand entschieden, den Neujahrsempfang 2022 abzusagen. Nach dem Ausfall zu Beginn dieses Jahres fällt unser Neujahrsempfang damit zum zweiten Mal in Folge der Corona-Pandemie zum Opfer. Dieses bedauern wir sehr.
Die Veranstaltung lebt vom generationsübergreifenden Miteinander und unbeschwerten Zusammensein. Eben das sehen wir in der aktuellen Situation als sehr problematisch an.
Die Ehrung langjähriger Vereinsmitglieder sowie die Auszeichnung der Sportlerinnen und Sportler für besondere sportliche Leistungen und der Ehrenamtlich Engagierten, die sich durch ihren Einsatz im besonderen Maße hervorgetan haben, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt und in einem würdigen Rahmen nachholen.
Der Vorstand des TSV 1887 Schloß Neuhaus e.V.
Interessieren Sie sich für unsere Sportangebote? Haben Sie Fragen zu den Themen Mitgliedschaft, Kursanmeldungen oder RehaSport? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!
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