Seit dem 28. Dezember gilt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Sport im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen (auf Sportstätten und im öffentlichen Raum) gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.
Sport in Innenräumen: 2G+
Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt nach wie vor, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.
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Der KiLA-Schlosspokal findet dieses Jahr am 26. September ab 11 Uhr im Stadion am Merschweg statt. Die Jugend der Leichtathletik-Abteilung des TSV Schloß Neuhaus richtet den Teamwettkampf bereits zum 5. Mal aus. Die Teams aus den umliegenden Vereinen treten dabei in den für die Leichtathletik typischen Disziplinen Laufen, Springen und Werfen an. Dabei werden die Disziplinen kindgerecht abgewandelt, da sich der Schlosspokal an die jüngeren Athleten/innen im Alter von 6 bis 11 Jahren richtet. Gemeinsam mit einer Riegenführerin/einem Riegenführer werden die einzelnen Stationen nacheinander durchlaufen und abschließend erfolgt eine Siegerehrung mit allen Teilnehmer/innen.